Für die kommunale Hauptverwaltung

Klimaanpassungsgesetz seit 2024 in Kraft.Personal- und Finanzierungslücke geblieben.

Was Klimafolgenschutz e.V. Ihrer Gemeinde anbietet — in fünf Schritten erklärt. Kein Verkaufsgespräch, kein Formular: nur die Sachlage und unser Leistungspaket.

Problemerkenntnis

Schritt 1 von 5

Die Lage auf der Zeitachse

Die Pflicht tickt seit Juli 2024 — die Lücke ist geblieben.

Drei Punkte auf einer Linie. Was war, was jetzt fehlt, was bis Ende 2026 gelöst sein muss.

  1. Juli 2024 · Auslöser

    KAnG in Kraft

    Bundesgesetz Klimaanpassung — Pflicht für alle Kommunen

  2. Heute · April 2026

    Doppelte Lücke

    Personal- & Finanzierungslücke — Verantwortung der Gemeinde bleibt

  3. September 2026 · Stichtag

    Konzept-Stichtag

    Erste Audit-Welle erwartet — Klimaanpassungskonzepte werden geprüft

Zoom: Heute

Die Hauptverwaltung steht zwischen zwei Wänden, die sich gegenseitig blockieren:

Wand 1 · Personal-Lücke

~300 KAM bundesweit beschäftigt — Bedarf 10–15× höher. Auf dem Stellenmarkt: kein Personal verfügbar, auch wenn die Gemeinde sucht.

Wand 2 · Finanzierungslücke

TVöD-Stelle nicht aus dem laufenden Haushalt finanzierbar. BAFA/DAS-Pfade existieren, Antragstellung jedoch außerhalb der Kapazitäten — kein Budget, kein Antragsteller.

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Eine Lücke ohne die andere wäre lösbar. Beide zusammen ergeben den Trigger.